Die Globalisierung der Weltwirtschaft verlangt von Unternehmen zunehmend eine Beteiligung an den internationalen Märkten. Geschäftsbeziehungen zu Partnern im europäischen Ausland oder in Übersee sind attraktiv und gewinnversprechend.
Jedoch ist dieses Geschäftsfeld mit Risiken verbunden. Insbesondere Verträge mit Partnern aus dem außereuropäischen Ausland stellen ein „Minenfeld“ für Schadensersatzprozesse dar.
Unternehmen, die in diesem internationalen Bereich tätig sind, sollten daher neben den bekannten Haftungsgrundsätzen des deutschen und europäischen Rechts auch die Grundsätze und Haftungsprinzipien des angloamerikanischen Rechtskreises berücksichtigen.
Andernfalls entstehen hohe Haftungsrisiken, die sogar den Bestand Ihres Unternehmens gefährden können. |